AHV Rente im Ausland
🇫🇷 article en français: https://www.swissinfo.ch/fre/rentes-avs-%C3%A0-l-%C3%A9tranger--ce-qu-il-faut-savoir/48355692
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🇩🇪 Was bedeuten die Sozialversicherungsabkommen?
Die Schweiz schliesst mit immer mehr Ländern ausserhalb der EU oder der EFTA Sozialversicherungsabkommen ab, gerade erst mit Tunesien. 21 Länder sind es mittlerweile, mit denen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen vereinbart hat. Ziel der Sozialversicherungsabkommen ist die möglichst weitgehende Gleichbehandlung der Bürger:innen beider Länder.
Kann man noch freiwillig in die AHV einzahlen?
Was heisst das für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem dieser 21 Länder ausserhalb der EU oder der EFTA wohnhaft sind? Die gute Nachricht: Sie können weiterhin der freiwilligen AHV/IV-Versicherung beitreten, um später aus der Schweiz eine Rente zu bekommen.
Das ist nicht allen im Ausland lebenden Eidgenoss:innen vergönnt: Wer in einem EU-Staat wohnhaft ist, kann seit 2001 nicht mehr freiwillig in die AHV einzahlen. Diese Personen werden im Alter Teilrenten aus allen EU-Staaten erhalten, in denen sie mindestens ein Jahr Beiträge bezahlt haben. Das Gleiche gilt seit 2006 für Personen, die in den EFTA-Ländern Norwegen, Island oder Liechtenstein wohnen.
Um der freiwilligen AHV/IV beizutreten, was eben nur ausserhalb der EU/EFTA möglich ist, gilt es neben anderen eine zentrale Voraussetzung zu erfüllen: Man muss unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren bei der AHV versichert gewesen sein.
Was hat sich in den letzten Jahren bei der AHV geändert?
Bis 2001 konnten im Ausland wohnhafte Personen mit Schweizer Pass noch im fortgeschrittenen Alter der freiwilligen AHV/IV beitreten, auch wenn sie vorher noch nie AHV-Beiträge bezahlt hatten oder schon in jungen Jahren der Heimat den Rücken gekehrt hatten. Angesichts des massiven Defizits der freiwilligen AHV/IV wurde diese Grosszügigkeit beendet.
Dazu nur ein Beispiel: Damals, vor 2001, bezahlte die Hälfte der freiwillig Versicherten nur gerade den Mindestbetrag von 378 Franken pro Jahr. Bei den obligatorisch Versicherten waren dies 7 Prozent. Viele zahlten also wenig ein und erhielt später dennoch die durchaus ansehnlichen Mindestrenten.
Das war auch deshalb möglich, weil die in Genf beheimatete Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) welche die freiwillige AHV/IV verwaltet, kaum die Mittel hatte, die deklarierten Einkommen zu überprüfen. So gaben die Versicherten ein minimales Einkommen an und konnten damit gleichzeitig rentenmindernde Beitragslücken vermeiden.
Ein anderer Grund für das Defizit der Kasse war, dass vorab Personen mit geringen Einkommen beitraten. Für sie zahlte sich die freiwillige AHV/IV aus finanziellen Gründen besonders aus.
Vor 2000 betrugen die Gesamtkosten der freiwilligen AHV/IV 208 Millionen Franken, wobei lediglich 59 Millionen durch Beiträge der Versicherten gedeckt waren. Das Defizit betrug daher 149 Millionen Franken.
Wieviele profitieren von der freiwilligen AHV?
Inzwischen hat sich die finanzielle Lage verbessert. Hauptgrund dafür ist die Verkleinerung des Kreises der potentiell rentenberechtigten Personen – weil in der EU oder EFTA wohnhafte Personen nicht mehr von der freiwilligen AHV/IV profitieren können.
Umgekehrt hat die AHV für diesen Personenkreis auch nicht mehr die Bedeutung von einst, weil inzwischen die lokalen Sozialversicherungen in diversen Ländern ausgebaut wurden.
Ende 2000 waren 57'000 Personen der freiwilligen AHV/IV angeschlossen. 2012 waren noch knapp 19'000 und 2021 nur noch 11'000 Personen freiwillig bei der AHV versichert.
Muss man Schweizer:in sein, um AHV zu erhalten?
Nein. Was viele nicht wissen: Auch EU-Bürger:innen können sich bei der freiwilligen AHV versichern, sofern sie die gleichen Bedingungen wie Schweizer:innen erfüllen. So will es das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Analoges gilt für das EFTA-Abkommen.
Quelle: https://www.swissinfo.ch/ger/ahv-rente-auslandschweizer/48342008