Persönliche Einkommenssteuer in Thailand
Tax Calculator / Steuerberechner der UOB:
https://www.uobam.co.th/en/tax-calculation
Update 8 September 2024
Thailand besteuert derzeit Einkünfte aus dem Ausland auf Überweisungsbasis. Laut Anweisungen PaW 162/2566 vom 20. November 2023 und PaW 161/2566 vom 15. September 2023 müssen Steuerresidenten in Thailand ihre Einkünfte, die sie nach dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet haben und nach Thailand bringen, ab dem 1. Januar 2024 in Thailand als Einkommen versteuern. Einkünfte, die außerhalb Thailands verbleiben, oder nach Thailand transferiertes «Kapital», das vor dem 31. Dezember 2023 erwirtschaftet wurde, unterliegen nicht der thailändischen Einkommensbesteuerung.
- Gemäss «Revenue Code Section 40» unterliegen Renten wie AHV oder Pensionskassen der Steuerpflicht und müssen als Einkommen deklariert werden https://www.rd.go.th/english/37749.html . Verschiedene Quellen aus den Sozialen Medien behaupten jedoch, dass Renten von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Wir können solche Behauptungen weder bestätigen noch dementieren.
- Die Schweiz hat mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/928_928_928/de
- Laut Royal Decree No 743 vom 21 Mai 2022 sind Inhaber eines LTR 10-Jahres Visums vom BOI, von der Einkommenssteuer gemäß Abschnitt 40 des Einkommensgesetzes befreit, wenn sie im vorangegangenen Steuerjahr Einkünfte aus einer Beschäftigung oder aus einem im Ausland ausgeübten Geschäft oder aus einer im Ausland gelegenen Immobilie erzielt und nach Thailand gebracht haben. https://ltr.boi.go.th/documents/Royal%20Decree%20issued%20under%20the%20Revenue%20Code%20No.743%20(EN).pdf
Derzeit berichten mehrere Medien, gestützt auf einer Aussage von Dr. Kulaya Tantitemit, Direktorin des Tai Revenue Department, dass die thailändische Finanzbehörde an einem neuen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland in Thailand ansässiger Personen arbeitet. Die Änderung würde vorsehen, dass Personen, die sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, auf ihr im Ausland erzieltes Einkommen eine Einkommensteuer zahlen müssten, unabhängig davon, ob dieses Einkommen nach Thailand gebracht wird oder nicht. Der Entwurf folgt dem internationalen Prinzip des weltweiten Einkommens im Rahmen der Wohnsitzregelung und besagt, dass das Einkommen einer Person unabhängig vom Herkunftsland in dem Land versteuert werden muss, in dem die Person für einen bestimmten Zeitraum ihren Wohnsitz hat. Die Ausarbeitung des Gesetzes würde wohl eine Änderung des § 41 des thailändischen Steuergesetztes erfordern, was eventuell ein schwieriger und langer Prozess werden könnte.
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Update 19 April 2024
Ausführlicher Artikel in der Swissinfo mit Steuerexperten Martin Liebenow von mazars
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Update 27. Februar 2024
Eine Summarische Übersetzung der Townhall-Sitzung vom 27. Februar finden Sie hier:
🇬🇧 Summary_transcript_online_townhall_taxes_Feb2024.pdf
🇫🇷 Transcription_sommaire_townhall virtuel_impots_Feb2024.pdf
🇮🇹 Trascrizione_riassuntiva_townhall_online_imposte_Feb2024.pdf
🇩🇪 Zusammenfassende_ Abschrift_online townhall_Steuern_Feb2024.pdf
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🇩🇪 Update 16 Januar 2024
Die SSB organisierte zum Thema Steuern ein Get-Together mit einem Vortrag von Martin Liebenow, Tax Director & Head of German Desk bei MAZARS. Link zur Präsentation auf unserer Homepage (auf englisch):
https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339
ein paar Notizen auf deutsch aus dem Vortrag:
- Thailand steht unter Druck von der OECD, seine Steuerpolitik an die internationalen Standards anzupassen und den Status als «Steuerparadies» aufzugeben
- Thailand braucht mehr Steuereinnahmen
- Renten wie AHV oder Pensionskassen unterstehen dem Steuergesetz «Revenue Code Section 40» und müssen als Einkommen deklariert werden.
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Die anzuwendenden Steuersätze sind progressiv:
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- 0 - 150'000 THB = steuerfrei
- 150'000 - 300'000 THB = 5 % Steuern
- 300'000 - 500'000 THB = 10 % Steuern
- 500'000 - 750'000 THB = 15 % Steuern
- 750'000 - 1 Mio THB = 20 % Steuern
- 1 Mio - 2 Mio THB = 25 % Steuern
- 2 Mio - 5 Mio THB = 30 % Steuern
- > 5 Mio THB = 35 % Steuern
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- Steuerpflichtig in Thailand ist, wer sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhält.
- Bis jetzt mussten Einkünfte aus dem Ausland, die im selben Jahr nach Thailand transferiert wurden, versteuert werden. Wurden die Einkünfte in einem darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen, waren sie NICHT steuerpflichtig
- Regelung 161/2566 vom 15 Sept 2023 sagt nun, dass alle ausländischen Einkommen, auch wenn sie in einem späteren Kalenderjahr nach Thailand überwiesen werden, ab 1.1.2024 versteuert werden müssen.
- Am 20 November 2023 gab es hierzu eine Ergänzung, dass Einkommen, das vor dem 31.12.2023 erzielt wurde, NICHT versteuert werden muss
- Einkommen, das ab dem 01.01.2024 erzielt wird und nach Thailand überwiesen wird, muss versteuert werden
- Kapital, das vor dem 31.12.2023 erzielt wurde, und das nach Thailand überwiesen wird, muss NICHT versteuert werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Steuerpflichtigen. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich, 2 Bankkonten zu führen, ein Kapitalkonto und ein Einkommenskonto. Überweisungen nach Thailand vom Kapitalkonto.
- Mit der Unterzeichnung des Abkommens über Datenaustausch (CRS) müssen Banken und Kreditkartenfirmen alle Transaktionen an das Steueramt offenlegen.
- Für LTR Visa Besitzer (10 Jahres Retirement Visum des BOI) besteht ein Königlicher Erlass, das Einkommen aus ausländischen Quellen von der Einkommenssteuer befreit.
- Es gelten die Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. wenn auf dem Einkommen in der Schweiz bereits 15 % Steuern erhoben wurden, und der Steuersatz in Thailand 20 % beträgt, muss in Thailand die Differenz von 5 % Steuern bezahlt werden).
- Geschenke von bis zu THB 20 Mio pro Jahr sind steuerfrei (Geschenkvertrag muss notariell beglaubigt sein)
- Kredite sind steuerfrei (müssen aber zurückbezahlt werden)
- Cash darf bis USD 19'999 ohne Zolldeklaration eingeführt werden. Beträge ab USD 20'000 müssen am Zoll deklariert werden.
Skala steuerliche Belastung auf nach Thailand transferiertes Einkommen (ohne Abzüge):
Wir möchten ausführlich darauf hinweisen, dass alle Informationen hier unverbindlich sind. Für eine verbindliche Auskunft wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzten. Die Kontaktdaten von Martin Liebenow der Firma LAZARS sind am Ende seiner Präsentation aufgeführt.
https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339
🇫🇷 Mise à jour 16 janvier 2024
La SSB a organisé un Get-Together sur le thème de la fiscalité avec une présentation de Martin Liebenow, Tax Director & Head of German Desk chez MAZARS. Lien vers la présentation sur notre site (en anglais) :
https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339
quelques notes de la conférence en langue français:
Nous attirons votre attention sur le fait que toutes les informations fournies ici sont sans engagement. Pour obtenir des informations fiables, il est recommandé de prendre contact avec un conseiller fiscal. Les coordonnées de Martin Liebenow de la société LAZARS figurent à la fin de sa présentation:
https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339
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Update 28 Dezember 2023
Link zu einem Artikel in der Swissinfo über das neue Steuergesetz in Thailand:
français: https://www.swissinfo.ch/fre/une-réforme-fiscale-qui-inquiète-les-suisses-de-thaïlande/49078164
Update 24 November 2023
Am 20. November 2023 erließ das Finanzministerium die Dienstanweisung Nr. Paw.162 ("DI Paw. 162"), die weitere Hinweise darauf gibt, dass die Auslegung der Departmental Instruction Paw.161/2566 ("DI Paw.161") nicht für Einkommen aus dem Ausland gilt, das von in Thailand steuerlich Ansässigen vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde.
Für Steuerresidenten in Thailand (mehr als 180 Tage in Thailand pro Kalenderjahr) sind Geldüberweisungen nach Thailand aus Einkommen im Ausland ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich steuerpflichtig . Dies betrifft auch Einkommen aus Renten der AHV oder Pensionskassen. Für Ueberweisungen nach Thailand von ausländischen Einkommen, das vor dem 31. Dezember 2023 erzielt wurde, besteht keine Steuerpflicht. Allerdings muss der Steuerzahler dies anhand von Dokumenten gegenüber dem Steueramt beweisen können.
Inhaber eines LTR-Visums sind von der Steuerpflicht auf Einkommen aus ausländischen Quellen befreit (Königlicher Erlass)
Einkommenssteuerp Progression Thailand:
Diese Informationen sind unverbindlich. Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie bitte einen Steuerexperten.
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8. November 2023
Im September erlies die thailändische Steuerbehörde eine Anweisung (siehe unten) über Einkommenssteuerzahlungen gemäß Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes. Diese neu eingeführte Anweisung wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 und darüber hinaus in Kraft treten und wirkt sich auf die Einfuhr von im Ausland erzielten Einkünften nach Thailand aus, was auch Rentner betreffen könnte, die ihre Renteneinkommen in der Schweiz bis anhin in Thailand nicht versteuern mussten.
Derzeitige Praxis
Nach heutiger Praxis unterliegt ein Thailändischer Steuerresident nur dann der Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte, wenn diese Einkünfte innerhalb desselben Kalenderjahres, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand transferiert werden. Das bedeutet, Einkünfte aus dem Ausland sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im folgenden Kalenderjahr nach Thailand gebracht werden. Als Steuerresident gilt eine natürliche Person, die sich innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält.
Praxis ab dem 1. Januar 2024
Gemäss der Anweisung des Ministeriums werden Steuerresidenten in Thailand mit Einkünften aus dem Ausland in Thailand besteuert, unabhängig vom Zeitpunkt der Überführung dieser Einkünfte nach Thailand. Die Umsetzung dieser neuen Anweisung lässt noch einige Fragen offen. So ist beispielsweise noch nicht klar, ob die bekannten progressiven Steuersätze oder spezielle Steuersätze angewendet werden sollen. Auch ist unklar wie zwischen Einkommen/Erträgen (Zinsen, Dividenden etc.) und bestehenden Kapital unterschieden wird. Dazu kommen die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem auch mit der Schweiz, wo eine Handhabung gefunden werden muss, sodass diese nicht verletzt werden. Auch müssten Tausende von Ausländern neu registriert und mit einer internationalen Tax Identification Nummer versehen werden. Dies und weiteres muss noch geklärt und von den Behörden kommuniziert werden.
Informationen & Quellen
– Thailändischer Revenue Code über Einkommenssteuer („Thailändisches Steuergesetz“): https://www.rd.go.th/english/37749.html (Englisch)
– Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Thailand: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/928_928_928/de (Deutsch)
Die SSB wird voraussichtich im Januar ein Get-Together mit einem Steuerexperten organisieren. Die Einladung hierzu folgt zu gegebener Zeit.
Alle hier veröffentlichten Informationen sind unverbindlich. Die SSB kann in keiner Weise für hier veröffentlichte Informationen haftbar gemacht werden.
All information published here is non-binding. The SSB cannot be held liable in any way for the information published here.