, SSB Vicepresident

Persönliche Einkommenssteuer in Thailand

Laut Anweisungen PaW 162/2566 vom 20. November 2023 und PaW 161/2566 vom 15. September 2023 müssen Steuerresidenten in Thailand ihre Einkünfte, die sie nach dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet haben und nach Thailand bringen, ab dem 1. Januar 2024 in Thailand als Einkommen versteuern. Lesen Sie hier die laufenden Updates: 🇬🇧 🇩🇪 🇫🇷 >>>>

Tax Calculator / Steuerberechner der UOB:

https://www.uobam.co.th/en/tax-calculation

 

Update 8 September 2024

Thailand besteuert derzeit Einkünfte aus dem Ausland auf Überweisungsbasis. Laut Anweisungen PaW 162/2566 vom 20. November 2023 und PaW 161/2566 vom 15. September 2023 müssen Steuerresidenten in Thailand ihre Einkünfte, die sie nach dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet haben und nach Thailand bringen, ab dem 1. Januar 2024 in Thailand als Einkommen versteuern. Einkünfte, die außerhalb Thailands verbleiben, oder nach Thailand transferiertes «Kapital», das vor dem 31. Dezember 2023 erwirtschaftet wurde, unterliegen nicht der thailändischen Einkommensbesteuerung.

Derzeit berichten mehrere Medien, gestützt auf einer Aussage von Dr. Kulaya Tantitemit, Direktorin des Tai Revenue Department, dass die thailändis­che Finanzbe­hörde an einem neuen Geset­zen­twurf zur Besteuerung von Einkün­ften aus dem Aus­land in Thai­land ansäs­siger Per­so­n­en arbeitet. Die Änderung würde vorse­hen, dass Per­so­n­en, die sich 180 Tage oder länger in Thai­land aufhal­ten, auf ihr im Aus­land erzieltes Einkom­men eine Einkom­men­steuer zahlen müssten, unab­hängig davon, ob dieses Einkom­men nach Thai­land gebracht wird oder nicht. Der Entwurf folgt dem inter­na­tionalen Prinzip des weltweit­en Einkom­mens im Rah­men der Wohn­sitzregelung und besagt, dass das Einkom­men ein­er Per­son unab­hängig vom Herkun­ft­s­land in dem Land ver­­steuert wer­den muss, in dem die Per­son für einen bes­timmten Zeitraum ihren Wohn­sitz hat. Die Ausar­beitung des Geset­zes würde wohl eine Änderung des § 41 des thailändischen Steuergesetztes erfordern, was eventuell ein schwieriger und langer Prozess werden könnte. 

 

 

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Update 19 April 2024

Ausführlicher Artikel in der Swissinfo mit Steuerexperten Martin Liebenow von mazars

🇩🇪 https://www.swissinfo.ch/ger/swiss-abroad/thailand-stopft-steuerschlupfloch-das-%c3%a4ndert-sich-f%c3%bcr-auslandschweizerinnen/75908837

🇫🇷 https://www.swissinfo.ch/fre/cinquieme-suisse/le-brouillard-se-dissipe-autour-de-la-r%c3%a9forme-fiscale-en-tha%c3%aflande/75845972

 

 

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Update 27. Februar 2024

Die Schweizer Botschaft organisierte zum Thema Steuern ein Online Town-Hall Meeting. Finden Sie hierzu den Link der Aufzeichnung
The Swiss Embassy is organised an online town-hall meeting. Here the link to the recording:
 

 

Eine Summarische Übersetzung der Townhall-Sitzung vom 27. Februar finden Sie hier:

🇬🇧 Summary_transcript_online_townhall_taxes_Feb2024.pdf

🇫🇷 Transcription_sommaire_townhall virtuel_impots_Feb2024.pdf

🇮🇹 Trascrizione_riassuntiva_townhall_online_imposte_Feb2024.pdf

🇩🇪 Zusammenfassende_ Abschrift_online townhall_Steuern_Feb2024.pdf

 

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🇩🇪 Update 16 Januar 2024

Die SSB organisierte zum Thema Steuern ein Get-Together mit einem Vortrag von Martin Liebenow, Tax Director & Head of German Desk bei MAZARS. Link zur Präsentation auf unserer Homepage (auf englisch):

https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339

ein paar Notizen auf deutsch aus dem Vortrag: 

  • Thailand steht unter Druck von der OECD, seine Steuerpolitik an die internationalen Standards anzupassen und den Status als «Steuerparadies» aufzugeben
  • Thailand braucht mehr Steuereinnahmen
  • Renten wie AHV oder Pensionskassen unterstehen dem Steuergesetz «Revenue Code Section 40» und müssen als Einkommen deklariert werden.
  • Die anzuwendenden Steuersätze sind progressiv:
      • 0 - 150'000 THB = steuerfrei
      • 150'000 - 300'000 THB = 5 % Steuern
      • 300'000 - 500'000 THB = 10 % Steuern
      • 500'000 - 750'000 THB = 15 % Steuern
      • 750'000 - 1 Mio THB = 20 % Steuern
      • 1 Mio - 2 Mio THB = 25 % Steuern
      • 2 Mio - 5 Mio THB = 30 % Steuern
      • > 5 Mio THB = 35 % Steuern
  • Steuerpflichtig in Thailand ist, wer sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhält.
  • Bis jetzt mussten Einkünfte aus dem Ausland, die im selben Jahr nach Thailand transferiert wurden, versteuert werden. Wurden die Einkünfte in einem darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen, waren sie NICHT steuerpflichtig
  • Regelung 161/2566 vom 15 Sept 2023 sagt nun, dass alle ausländischen Einkommen, auch wenn sie in einem späteren Kalenderjahr nach Thailand überwiesen werden, ab 1.1.2024 versteuert werden müssen.
  • Am 20 November 2023 gab es hierzu eine Ergänzung, dass Einkommen, das vor dem 31.12.2023 erzielt wurde, NICHT versteuert werden muss
  • Einkommen, das ab dem 01.01.2024 erzielt wird und nach Thailand überwiesen wird, muss versteuert werden
  • Kapital, das vor dem 31.12.2023 erzielt wurde, und das nach Thailand überwiesen wird, muss NICHT versteuert werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Steuerpflichtigen. Es wird deshalb empfohlen, wenn möglich, 2 Bankkonten zu führen, ein Kapitalkonto und ein Einkommenskonto. Überweisungen nach Thailand vom Kapitalkonto. 
  • Mit der Unterzeichnung des Abkommens über Datenaustausch  (CRS) müssen Banken und Kreditkartenfirmen alle Transaktionen an das Steueramt offenlegen.
  • Für LTR Visa Besitzer (10 Jahres Retirement Visum des BOI) besteht ein Königlicher Erlass, das Einkommen aus ausländischen Quellen von der Einkommenssteuer befreit.
  • Es gelten die Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. wenn auf dem Einkommen in der Schweiz bereits 15 % Steuern erhoben wurden, und der Steuersatz in Thailand 20 % beträgt, muss in Thailand die Differenz von 5 % Steuern bezahlt werden).
  • Geschenke von bis zu THB 20 Mio pro Jahr sind steuerfrei (Geschenkvertrag muss notariell beglaubigt sein)
  • Kredite sind steuerfrei (müssen aber zurückbezahlt werden)
  • Cash darf bis USD 19'999 ohne Zolldeklaration eingeführt werden. Beträge ab USD 20'000 müssen am Zoll deklariert werden.

 

Skala steuerliche Belastung auf nach Thailand transferiertes Einkommen (ohne Abzüge):

Wir möchten ausführlich darauf hinweisen, dass alle Informationen hier unverbindlich sind. Für eine verbindliche Auskunft wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzten. Die Kontaktdaten von Martin Liebenow der Firma LAZARS sind am Ende seiner Präsentation aufgeführt.

https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339

 


🇫🇷 Mise à jour 16 janvier 2024

La SSB a organisé un Get-Together sur le thème de la fiscalité avec une présentation de Martin Liebenow, Tax Director & Head of German Desk chez MAZARS. Lien vers la présentation sur notre site (en anglais) :

https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339

quelques notes de la conférence en langue français:

- La Thaïlande est sous pression de l'OCDE pour aligner sa politique fiscale sur les normes internationales et abandonner son statut de "paradis fiscal"
 
- La Thaïlande a besoin de plus de recettes fiscales
 
- Les prestations de retraite telles que l'AVS ou les caisses de pension sont soumises à la loi fiscale "Revenue Code Section 40" et doivent être déclarées comme revenu
 
- Les taux de taxation à appliquer sont progressifs
 
- quiconque séjourne au moins 180 jours par an en Thaïlande est assujetti à l'impôt
 
- Jusqu'à présent, les revenus de l'étranger transférés en Thaïlande au cours de la même année étaient imposables. Si les revenus étaient transférés en Thaïlande au cours de l'année civile suivante, ils n'étaient PAS imposables.
 
- Le règlement 161/2566 du 15 septembre 2023 indique désormais que tous les revenus étrangers, même s'ils sont transférés en Thaïlande au cours d'une année civile ultérieure, devront être imposés à partir du 1er janvier 2024.
 
- Le 20 novembre 2023, il a été ajouté que les revenus perçus avant le 31 décembre 2023 ne sont PAS imposables.
 
- Les revenus perçus à partir du 01/01/2024 et transférés en Thaïlande sont imposables.
 
- Les capitaux transférés en Thaïlande, c'est-à-dire les revenus perçus avant le 31 décembre 2023, ne sont PAS imposables. La charge de la preuve incombe toutefois au contribuable. Il est donc recommandé, dans la mesure du possible, d'avoir 2 comptes bancaires, un compte de capital et un compte de revenus.
 
- Avec la signature de l'accord sur l'échange de données (CRS), les banques et les sociétés de cartes de crédit doivent divulguer toutes leurs transactions à l'administration fiscale.
 
- Les détenteurs d'un visa LTR (visa de retraite de 10 ans du BOI) bénéficient d'un décret royal qui exonère de l'impôt sur le revenu les revenus provenant de sources étrangères.
 
- Les dispositions des conventions de double imposition s'appliquent (par exemple, si le revenu a déjà été imposé à 15 % en Suisse et que le taux d'imposition en Thaïlande est de 20 %, la différence de 5 % d'impôts doit être payée en Thaïlande).
 
- Les cadeaux d'un montant maximal de THB 20 millions par an sont exonérés d'impôt (le contrat de cadeau doit être authentifié par un notaire).
 
- Les espèces jusqu'à USD 19'999 peuvent être importées sans déclaration de douane. Les montants supérieurs à USD 20'000 doivent être déclarés à la douane.

Nous attirons votre attention sur le fait que toutes les informations fournies ici sont sans engagement. Pour obtenir des informations fiables, il est recommandé de prendre contact avec un conseiller fiscal. Les coordonnées de Martin Liebenow de la société LAZARS figurent à la fin de sa présentation:

https://www.ssb.or.th/gallery/ssb_gallery2024?b=1008245&c=ND1000339

 

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Update 28 Dezember 2023

Link zu einem Artikel in der Swissinfo über das neue Steuergesetz in Thailand:

deutsch: https://www.swissinfo.ch/ger/eine-steuerreform--die-schweizer-innen-in-thailand-nervoes-macht/49087738

français: https://www.swissinfo.ch/fre/une-réforme-fiscale-qui-inquiète-les-suisses-de-thaïlande/49078164

 

 

Update 24 November 2023

Am 20. November 2023 erließ das Finanzministerium die Dienstanweisung Nr. Paw.162 ("DI Paw. 162"), die weitere Hinweise darauf gibt, dass die Auslegung der Departmental Instruction Paw.161/2566 ("DI Paw.161") nicht für Einkommen aus dem Ausland gilt, das von in Thailand steuerlich Ansässigen vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde.

Für Steuerresidenten in Thailand (mehr als 180 Tage in Thailand pro Kalenderjahr) sind Geldüberweisungen nach Thailand aus Einkommen im Ausland ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich steuerpflichtig . Dies betrifft auch Einkommen aus Renten der AHV oder Pensionskassen. Für Ueberweisungen nach Thailand von ausländischen Einkommen, das vor dem 31. Dezember 2023 erzielt wurde, besteht keine Steuerpflicht. Allerdings muss der Steuerzahler dies anhand von Dokumenten gegenüber dem Steueramt beweisen können. 

Inhaber eines LTR-Visums sind von der Steuerpflicht auf Einkommen aus ausländischen Quellen befreit (Königlicher Erlass)

Einkommenssteuerp Progression Thailand:

Diese Informationen sind unverbindlich. Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie bitte einen Steuerexperten.

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8. November 2023

Im September erlies die thailändische Steuerbehörde eine Anweisung (siehe unten) über Einkommenssteuerzahlungen gemäß Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes. Diese neu eingeführte Anweisung wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 und darüber hinaus in Kraft treten und wirkt sich auf die Einfuhr von im Ausland erzielten Einkünften nach Thailand aus, was auch Rentner betreffen könnte, die ihre Renteneinkommen in der Schweiz bis anhin in Thailand nicht versteuern mussten.

Derzeitige Praxis

Nach heutiger Praxis unterliegt ein Thailändischer Steuerresident nur dann der Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte, wenn diese Einkünfte innerhalb desselben Kalenderjahres, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand transferiert werden. Das bedeutet, Einkünfte aus dem Ausland sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im folgenden Kalenderjahr nach Thailand gebracht werden. Als Steuerresident gilt eine natürliche Person, die sich innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält.

Praxis ab dem 1. Januar 2024

Gemäss der Anweisung des Ministeriums werden Steuerresidenten in Thailand mit Einkünften aus dem Ausland in Thailand besteuert, unabhängig vom Zeitpunkt der Überführung dieser Einkünfte nach Thailand. Die Umsetzung dieser neuen Anweisung lässt noch einige Fragen offen. So ist beispielsweise noch nicht klar, ob die bekannten progressiven Steuersätze oder spezielle Steuersätze angewendet werden sollen. Auch ist unklar wie zwischen Einkommen/Erträgen (Zinsen, Dividenden etc.) und bestehenden Kapital unterschieden wird. Dazu kommen die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem auch mit der Schweiz, wo eine Handhabung gefunden werden muss, sodass diese nicht verletzt werden. Auch müssten Tausende von Ausländern neu registriert und mit einer internationalen Tax Identification Nummer versehen werden. Dies und weiteres muss noch geklärt und von den Behörden kommuniziert werden.

Informationen & Quellen
– Thailändischer Revenue Code über Einkommenssteuer („Thailändisches Steuergesetz“): https://www.rd.go.th/english/37749.html (Englisch)
– Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Thailand: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/928_928_928/de (Deutsch)

 

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Die SSB wird voraussichtich im Januar ein Get-Together mit einem Steuerexperten organisieren. Die Einladung hierzu folgt zu gegebener Zeit.

 

Alle hier veröffentlichten Informationen sind unverbindlich. Die SSB kann in keiner Weise für hier veröffentlichte Informationen haftbar gemacht werden.

All information published here is non-binding. The SSB cannot be held liable in any way for the information published here.