, SSB Vicepresident

Führerschein - Abmeldung beim Schweizer Strassenverkehrsamt

Wussten Sie, dass man sich beim Wegzug ins Ausland auch beim Schweizer Strassenverkehrsamt abmelden muss? Nichteinhaltung dieser Pflicht kann unter Umständen unangenehme Konsequenzen mit sich bringen. Lesen Sie den folgenden Beitrag 🇩🇪 🇫🇷 >>>>>

🇩🇪 Abmeldung beim Schweizer Strassenverkehrsamt bei Wegzug ins Ausland

Jeder Inhaber eines Schweizer Führerausweises der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, muss seine Abreise beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden (Art. 26, Ziff. 2 der Verordnung zur Regelung der Zulassung von Personen und Fahrzeugen im Strassenverkehr [OAC, SR 741.51]). Der Schweizer Führerausweis muss im Ausland in der Regel mit dem gleichwertigen nationalen Dokument ersetzt werden.

Artikel 27 OAC bestimmt, dass einige InhaberInnen von Schweizer Führerausweisen sich in regelmäßigen Abständen ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Wenn das zuständige Strassenverkehrsamt nicht vom Wohnortswechsel ins Ausland unterrichtet wird und die Wohnadresse in der Schweiz somit als unbekannt gilt, wird der Aufruf an die betroffene Person, für die obligatorische Untersuchung, in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn dieser Aufruf unbeantwortet bleibt und die verlangte ärztliche Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt wird, verlangt das Strassenverkehrsamt den Rückzug des Führerausweises anhand einer entsprechenden Anzeige im Amtsblatt und einer Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL).

In einem kürzlichen Fall wurde eine 76 jährige Auslandschweizerein bei der Einreise in die Schweiz am Zoll angehalten. Grund: Da sie 2017 der Aufforderung zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nicht nachkam, als sie 70 wurde, wurde der Ausweis entzogen und sie wurde im Amstsblatt sowie im automatisierten Polizeifahndunssystem ausgeschrieben. Bei der Einreise in die Schweiz musste sie umgehend die Verfahrenskosten von mehreren hundert Franken bezahlen. Kein schöner Empfang für eine betagte Dame, die warscheinlich ihr ganzes Leben nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Die Gemeinde, bei der man sich abmeldet, leitet die Abmeldungen NICHT automatisch ans Strassenverkehrsamt weiter. Wir empfehlen deshalb, wenn noch nicht gemacht, sich bei ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt abzumelden und die ausländische Adresse zu hinterlegen. Dies kann in den meisten Fällen via E-Mail nachgeholt werden. Die Kontaktdaten aller Schweizer Strassenverkehrsämter sind hier zu finden: https://fuehrerausweise.ch/strassenverkehrsaemter/

Finden Sie hier alle Informationen über den Schweizer Führerschein und wer für die Austellung des thailändischen Führerscheins zuständig ist:

https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/de/home/dienstleistungen/fuehrerausweis-fahrzeug.html

🇫🇷 https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/fr/home/services/permis-conduire-vehicule.html